Die Reiseversicherungen der HanseMerkur sind vielfach ausgezeichnet. Damit Sie die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei und unbeschwert erleben können, bieten wir Ihnen mit den verschiedenen Versicherungen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ganz persönliche Absicherung auf Reisen - und das weltweit.
Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit der Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur und sichern Sie sich einen optimalen Versicherungsschutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktrittsversicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubsgarantie einen Reiseabbruch im Urlaub ab – und das weltweit. Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr. Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie das ganze Jahr lang beliebig oft sorgenfrei reisen. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reiserücktrittskosten sitzen.
Die Vorteile der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
In folgenden Fällen ist die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) für Sie da:
- Bei Nichtantritt werden die anfallende Stornokosten erstattet, falls Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen wie z. B. einer unerwarteten schweren Krankheit, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft absagen müssen.
- Bei verspätetem Reiseantritt werden Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten und die nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis) erstattet, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten.
- Bei Umbuchung haben Sie Anspruch auf Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungskosten erstattet.
- Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erhalten Sie den gesamten Reisepreis zurück. Erfolgt der Reiseabbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) werden die nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. Verlängert sich Ihre Reise, beispielsweise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen, werden Ihnen die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen, erstattet.
- Entscheiden Sie sich für eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung), ist jede Reisen innerhalb eines Jahres versichert.
- Optional mit Corona-Zusatzschutz abschließbar.
Hier geht es zu den Informationsblättern:
- Informationsblatt Reiserücktrittsversicherung
- Informationsblatt Reiserücktrittsversicherung- und Abbruch
Für den Online-Abschluss (gilt nur in Verbindung mit direkt bei uns gebuchten Reisen) und Preisauskünfte nutzen Sie bitte diesen Hanse Merkur Buchungslink
Reisepreis pro Person in Euro / Versicherungsprämie Reiserücktritt- und Abbruchversicherung
bis 1.000,-: 33,-
bis 1.500,-: 42,-
bis 2.000,-: 62,-
bis 2.500,-: 85,-
bis 3.000,-: 115,-
bis 3.500,-: 141,-
bis 4.000,-: 155,-
bis 4.500,-: 169,-
bis 5.000,-: 195,-
bis 6.000,-: 252,-
bis 7.000,-: 311,-
bis 8.000,-: 355,-
bis 9.000,-: 398,-
bis 10.000,-: 452,-
bis 20.000,-: 5,2% vom Reiseprei
Reiseversicherungspakete
Die Reiseversicherungspakete der Hanse Merkur kombinieren alle wichtigen Reiseversicherungen in einem Paket: Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Notfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung. Maximale Reisedauer: 45 Tage (verlängerbar bis 120 Tage Reisedauer).
Hier geht es zum
Für den Online-Abschluss (gilt nur in Verbindung mit direkt bei uns gebuchten Reisen) und Preisauskünfte nutzen Sie bitte diesen Hanse Merkur Buchungslink
Reisepreis pro Person in Euro / Versicherungsprämie Rundumschutzpaket
bis 1.000,-: 49,-
bis 1.500,-: 62,-
bis 2.000,-: 102,-
bis 2.500,-: 135,-
bis 3.000,-: 165,-
bis 3.500,-: 201,-
bis 4.000,-: 215,-
bis 4.500,-: 239,-
bis 5.000,-: 275,-
bis 6.000,-: 312,-
bis 7.000,-: 381,-
bis 8.000,-: 435,-
bis 9.000,-: 488,-
bis 10.000,-: 552,-
bis 20.000,-: 6,0% vom Reisepreis
Corona-Reiseschutz
Die Vorteile des Corona-Reiseschutzes
Der Corona-Reiseschutz ist eine Erweiterung der Hanse Merkur Versicherungsprodukte, die eine Reise-Rücktrittsversicherung und Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) einschließen. Liegt bei Ihnen oder einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit Covid-19 vor, so profitieren Sie mit dem Corona-Reiseschutz von diesen Vorteilen:
- Bei häuslicher Quarantäne: Müssen Sie oder eine Risikoperson sich aufgrund einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) in eine persönliche häusliche Isolation (Quarantäne) begeben, erstatten wir Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch.
- Bei Transportverweigerung: Wird Ihnen oder einer Risikoperson die Beförderung bzw. das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise verweigert, erhalten Sie Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder -abbruch zurück.
- Für Sie fallen keine zusätzlichen Kosten an – den Corona-Reiseschutz schließen Sie ohne Selbstbeteiligung ab.
- Buchen Sie den Corona-Reiseschutz entweder zusammen mit Ihrer Reiseversicherung oder separat. So können Sie einen bestehenden Reiseschutz bei der HanseMerkur auch nachträglich – innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung – ergänzen.
- Der Corona-Reiseschutz gilt für weltweite Reisen und alle Reisearten.
Für den Online-Abschluss (gilt nur in Verbindung mit direkt bei uns gebuchten Reisen) und Preisauskünfte nutzen Sie bitte diesen Hanse Merkur Buchungslink
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Corona Reiseschutz:
- Corona Reiseschutz Infoblatt
- Corona Reiseschutz Preisübersicht
- Corona Reiseschutz Leistungsbeschreibung
Reisepreis pro Person/Familie in Euro / Versicherungsprämie
Maximale Reisedauer 45 Tage
bis 400,-: 5,-
bis 1.000,-: 9,-
bis 2.000,-: 15,-
bis 3.000,-: 19,-
bis 4.000,-: 25,-
bis 5.000,-: 35,-
bis 7.500,-: 49,-
bis 10.000,-: 59,-
Fragen und Antworten
Was sind versicherte Gründe der Reiserücktrittsversicherung?
In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
- Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
- Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
- Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Ereignisse sind bei der Urlaubsgarantie versichert?
In folgenden Fällen ist die Urlaubsgarantie - Ihre Reiseabbruch-Versicherung - für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
- Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden
- Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort
Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei Reiserücktritt und Abbruch?
Risikopersonen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie
- Die Reiserücktrittsversicherung oder Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) leistet für Sie, wenn Sie selbst oder eine der folgenden versicherten Personen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
- Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- Falls gesondert vereinbart: Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)
Werden auch Umbuchungskosten von der Versicherung getragen?
Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund (z. B. unerwartet schwere Krankheit oder plötzlicher Arbeitsplatzwechsel) umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten. Wird die Reise bis 42 Tage vor Reiseantritt aus einem anderen Grund umgebucht, erstatten wir Ihnen die Kosten der Umbuchung bis zu einem Betrag von 30 EUR pro Person oder Objekt.
Corona Virus: wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
- Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung
- Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.
- Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.
- Mit dem Corona-Zusatzschutz können Sie sich außerdem für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.
Hier gelangen Sie direkt auf den FAQ Bereich der Hanse Merkur