FAQ Reiseversicherungen
Was sind versicherte Gründe der Reiserücktrittsversicherung?
In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
- Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
- Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
- Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Ereignisse sind bei der Urlaubsgarantie versichert?
In folgenden Fällen ist die Urlaubsgarantie - Ihre Reiseabbruch-Versicherung - für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
- Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden
- Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort
Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei Reiserücktritt und Abbruch?
Risikopersonen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie
- Die Reiserücktrittsversicherung oder Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) leistet für Sie, wenn Sie selbst oder eine der folgenden versicherten Personen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
- Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- Falls gesondert vereinbart: Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)
Werden auch Umbuchungskosten von der Versicherung getragen?
Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund (z. B. unerwartet schwere Krankheit oder plötzlicher Arbeitsplatzwechsel) umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten. Wird die Reise bis 42 Tage vor Reiseantritt aus einem anderen Grund umgebucht, erstatten wir Ihnen die Kosten der Umbuchung bis zu einem Betrag von 30 EUR pro Person oder Objekt.
Corona Virus: wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
- Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung
- Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.
- Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.
- Mit dem Corona-Zusatzschutz können Sie sich außerdem für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.
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